Öffentliche Güter | Marktversagen


Die Mikroökonomik befasst sich mit der Verteilung (Allokation) von Gütern auf Wirtschaftssubjekte (ökonomisch Handelnde). Ein Gut ist ein Mittel zu Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Von Interesse sind für die Analyse lediglich knappe Güter, deren Bereitstellung Kosten (auch Opportunitätskosten) verursachen und die deshalb einen Preis erzielen (müssen). Knappe Güter lassen sich nach bestimmten Kriterien weiter differenzieren. Abgestellt wird in der VWL-Fibel Marktversagen auf die Frage, inwieweit der Konsum auf einen oder mehrere Nutzer beschränkt wird und ob die Möglichkeit besteht, einzelne Konsumenten vom Verbrauch auszuschließen.

Nach diesem auf die Nachfrageseite bezogenen Kriterium unterscheidet man private und öffentliche Güter. Private Güter sind dadurch gekennzeichnet, dass jede einzelne Gütereinheit nur einem einzigen Wirtschaftssubjekt zur Verfügung steht. Es besteht mithin eine Nutzungskonkurrenz (Rivalität) im Konsum. Jeder zusätzliche Konsum eines (vom Produktionssektor) zur Verfügung gestellten Gutes vermindert die Konsummöglichkeiten aller anderen Konsumenten. Für private Güter gilt das Ausschließlichkeitsprinzip.

Bitte merken Sie sich:

Öffentliche Güter (oder: Kollektivgüter) sind dagegen wie folgt definiert:
 

  • Nicht-Rivalität im Konsum: Die angebotene Menge des Gutes kann nicht nur von einem Nachfrager konsumiert, sondern ohne Nutzeneinbuße von allen anderen Nachfragern mitkonsumiert werden. Beispiel: Ein Küstenbewohner lässt auf eigene Kosten den Deich erhöhen. Ohne dass die Anschaffungskosten steigen, also zu Grenzkosten von Null, konsumieren alle anderen Anwohner dieselbe „Menge Deich“.
       
  • Nicht-Ausschließbarkeit vom Konsum: Der Ausschluss Einzelner vom Konsum ist aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht oder nur unter prohibitiv hohen Kosten möglich. Jeder, der Interesse hat, kann das Gut  ist es erst einmal bereitgestellt  in Anspruch nehmen. Im Deichbeispiel sind alle nichtinvestierenden Küstenbewohner ebenfalls zusätzlich geschützt. Man ermisst angesichts der Unmöglichkeit der Ausschließung bereits die weiter unten ausführlich beschriebene Trittbrettfahrer-Problematik, die öffentliche Güter durch ihre Bereitstellung auslösen!


Bitte bedenken Sie, dass öffentliche Güter nicht dadurch definiert sind, dass es sich um von der öffentlichen Hand bereitgestellte Güter handelt, selbst wenn dies - wie bei der Landesverteidigung, beim Landstraßenbau etc. - oft, aber eben nicht immer die Lösung des Allokationsproblems für öffentliche Güter darstellt. Der Terminus Kollektivgüter ist in diesem Sinn etwas präziser.

In der VWL-Fibel Marktversagen, in der zunächst das optimale Versorgungsniveau für öffentliche Güter bestimmt und anschließend analysiert wird, inwieweit diese optimale Versorgung durch eine privatwirtschaftliche oder durch eine staatliche Bereitstellung gewährleistet werden kann, wird auf diese Differenzierung weitgehend verzichtet und auf rein öffentliche Güter abgestellt.


Weitere Ursachen von Marktversagen sind   
 


[Auszug aus der Einleitung zum Kapitel Öffentliche Güter der VWL-Fibel Marktversagen - Ihre Lernhilfe zur Prüfungsvorbereitung an der Fernuniversität Hagen!]
 

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